Förderung Neuauflage – 150 Millionen für Ladeinfrastruktur

21. Mai 2024

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat die Förderung der Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Elektroautos und Elektro-Lkw neu aufgelegt. Insgesamt stehen 150 Millionen Euro für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung.

verfasst von Post-Sync

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat die Förderung der Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Elektroautos und Elektro-Lkw neu aufgelegt. Insgesamt stehen 150 Millionen Euro für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung.

Ab dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder Anträge auf Förderung stellen. Das Programm richtet sich an Transport- und Logistikunternehmen, Handwerks- und Industriebetriebe sowie weitere gewerbliche Flottennutzer wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter oder Pflegedienste. Neben Ladepunkten für Elektro-Pkw werden auch Ladepunkte für Elektro-Lkw gefördert.

Bereits im vergangenen Jahr hat das BMDV das Förderprogramm gestartet und Anträge in Höhe von 12,3 Millionen Euro bewilligt, wodurch rund 1.000 Schnellladepunkte realisiert werden konnten. Zusätzlich wurden 84 Millionen Euro für weitere 5.000 Schnellladepunkte bereitgestellt. Die Bewilligungen erfolgten bis zum 30. April 2024. Rund die Hälfte des Fördervolumens entfiel auf die Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Förderfähig sind Ausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung wie Stromspeicher sowie Netzanschluss- und Installationskosten. Anträge können ab dem 3. Juli beim Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Die Förderung kurz und knapp

Anzahl der Anträge
Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit stellen eigene Anträge.

Maximaler Förderbetrag
Alle Anträge verbundener Unternehmen dürfen zusammen maximal 30 Mio. Euro betragen.

Begrenzung pro Antrag
Maximal 5 Mio. Euro pro Antrag, unabhängig von der Anzahl der Ladepunkte.

Förderquote
Kleine und mittlere Unternehmen: bis zu 40 %
Großunternehmen: bis zu 20 %

Maximale Förderbeträge pro Ladepunkt
Ladeleistung 50-149 kW
Kleine und mittlere Unternehmen: 14.000 Euro
Großunternehmen: 7.000 Euro

Ladeleistung über 150 kW
KMU: 30.000 Euro
Großunternehmen: 15.000 Euro

Auftragsvergabe
Erst nach Bewilligung des Antrags.

Nicht förderfähig
Planungsleistungen Dritter, Leasingraten, Mietausgaben für Ladeinfrastruktur.

Standort
Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet werden.

Eigentum
Ladepunkte müssen mindestens zwei Jahre im Besitz des Unternehmens bleiben.

Energiequelle
Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Keine Kumulierung
Kombination mit weiteren Fördermitteln nicht zulässig.

Zeitrahmen
Beschaffung und Installation innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung.

Verlängerung
Nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

„Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben eine deutlich höhere Laufleistung als Privatfahrzeuge. Sie sind entscheidend für die Elektrifizierung des Verkehrs und ein wichtiger Hebel, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine große Chance, denn die Umstellung auf einen klimafreundlichen Fuhrpark kann schnell teuer werden.