Neuauflage der progres.nrw Förderung

11. März 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt das erfolgreiche Programm „progres.nrw - emissionsarme Mobilität“ fort - ein Schwerpunkt ist die Förderung der Ladeinfrastruktur im Land. Seit Anfang Februar können Anträge, für die mit 23 Millionen Euro ausgestattete Ladeinfrastrukturförderung gestellt werden.

verfasst von Markus Fryzel

Wer Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern in Nordrhein-Westfalen plant, kann ebenso von der Förderung profitieren wie Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter Ladepunkte auf dem Firmengelände schaffen. Darüber hinaus wird auch die Förderung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten neu fortgesetzt.

GRUNDLEGENDES ZUR FÖRDERUNG NRW.PROGRES

Was wird gefördert?

Es werden Ausgaben für folgende Punkte gefördert:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme (ausgeschlossen mobile Wallboxen),
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
  • Energiemanagementsysteme,
  • dazugehörige Kommunikationssysteme,
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
  • Anfahrschutz, Beleuchtung,
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
  • Montage und Inbetriebnahme,
  • Netzanschluss,
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.

Wer ist antragsberechtigt?

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft und Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
an Mietgebäuden und an Wohnungseigentums-
anlagen
Für Beschäftigtein Kombination mit 
Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (ab 50 kW)im Bereich Carsharingkommunale
Ladeinfrastruktur




natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen40 %
max. 1.000 Euro
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 10.000 Euro
Personengesellschaften40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 10.000 Euro
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 1.000 Euro
40 %
max. 10.000 Euro
40 %
max. 1.500 Euro
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände1.500 Euro
(kleiner 50 kW)
150 Euro/kW
(ab 50 kW)
Auch das Errichten einer öffentlichen Schnellladeinfrastruktur ist förderfähig.

Voraussetzungen für die nrw.progress Förderung

Die Ladeeinheit muss über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle wie z.B. Ethernet oder RS-485 verfügen und sie benötigt ein Kommunikationsprotokoll (Modbus-TCP, Modbus/RTU oder EEBUS) zur Ansteuerung.

Die Stromherkunft muss aus einem Grünstrom-Vertrag hervorgehen oder es ist ein eine Erneuerbare Energien Anlage (EE-Anlage) für den eigenerzeugten Strom, wie zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage vorhanden sein.

Wie ist der Ablauf der Antragstellung und Bewilligung für die nrw.progres?

Das Wichtigste zuerst: Die Antragstellung muss VOR Vertragsabschluss, Hardwarekauf und Installation erfolgen. Dazu benötigt es einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot von den Dienstleistung für die Installation, die Hardware und die sonstigen förderfähigen Gegenstände. Es muss ein Onlineformular online  ausgefüllt und entsprechenden Dokumente hochgeladen werden. 

Über den Button „PIN-Code anfordern“ im Portal wird ein PIN-Code erstellen, der für den Antrag notwendig ist. Achtung: der Pin-Code ist nur 30 Minuten gültig! Nach Abschluss erhält der Interessent eine Bestätigung per E-Mail und nach der positiven Prüfung des Antrags wird eine weitere Mail mit dem Zuwendungsbescheid verschickt. Erst jetzt darfst die Hardware gekauft und die Installation beauftragt werden. 

Nach Abschluss der Arbeiten kann im Portal der Förderung die Zuwendung abgerufen werden. Dieser Abruf wird nochmals geprüft, freigegeben und der Förderbetrag überwiesen.

Anträge können bis 31.12.2025 gestellt werden, sollten aber die Fördergelder aufgebraucht sein, wird es zu einem vorzeitigen Stop kommen.

Für Fragen zur Förderung gibt es ein Servicecenter. Dieses ist montags bis freitags von 8 bi 18 Uhr unter der 0211-8371928 erreichbar.