Wallbox Installation – die VDE-Norm

12. April 2023

Um den Betrieb einer Wallbox so sicher wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, die bestehenden Normen einzuhalten. Eine gute Ausgangsbasis bildet der Technischer Leitfaden „Ladeinfrastruktur Elektromobilität“ (VDE).

verfasst von Markus Fryzel

Um den Betrieb einer Wallbox so sicher wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, die bestehenden Normen einzuhalten. Mit diesem Artikel wollen wir ein wenig Licht ins Dunkel der VDE-Norm bringen und zeigen, worauf es bei der Installation der Wallbox ankommt.

Grundsätzlich ist eine Wallbox Teil der Niederspannungsinstallation, also der Gebäudeinstallation. Geregelt ist die Installation der Wallbox in der DIN VDE 0100-722. Diese wurde 2016 neu überarbeitet und mit einer Übergangsfrist bis 2019 versehen. Das heißt, dass sämtliche Vorgaben mittlerweile bei einer Installation anzuwenden sind. Die Normen werden vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) erarbeitet und herausgegeben und sind für jeden Installateur, aber auch für Betreiber verbindlich.

In der besagten Norm DIN VDE 0100-722 regeln die „Technischen Anschlussregeln Niederspannung (TAR-Niederspannung) den Anschluss und den Betrieb von Bezugsanlagen im Niederspannungsnetz. Man könnte also sagen, dass die Norm alles regelt, was nach der Hausanschlusssicherung kommt – zumindest was die Auswirkungen für den Anwender betrifft.

Installation und Schutzeinrichtungen

Die Norm schreibt vor, dass Elektrofahrzeuge immer über eine geeignete Ladeeinrichtung geladen werden müssen. Schutzkontaktsteckdosen (1-phasiger Anschluss) sind daher für das Dauerladen mit hoher Leistung nicht geeignet. Die Stromstärke muss reduziert werden, was sich auf die Ladeleistung und letztlich auf die Ladezeit auswirkt. Idealerweise wird eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge daher 3-phasig betrieben. Wichtig: Nach VDE-Norm beträgt der Gleichzeitigkeitsfaktor einer Wallbox 1, d.h. der Stromkreis ist mit einer Wallbox zu 100 % ausgelastet. Das bedeutet, dass für die Wallbox ein separater Stromkreis angelegt werden muss und in diesem Stromkreis keine weiteren Verbraucher und somit auch keine Steckdosen hängen dürfen.

Ein solcher Stromkreis muss mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung nach DIN VDE 0100-722 abgesichert werden. Der Bemessungsstrom darf 30 mA nicht überschreiten. Zusätzlich ist ein Gleichstromfehlerstromschutz vorzusehen, wenn dieser nicht in der Wallbox integriert ist. Erfreulicherweise ist ein solcher DC-Fehlerstromschutz mittlerweile bei vielen Wallboxen Standard oder als Option erhältlich. Fehlt der DC-Fehlerstromschutz, muss ein „Fehlerstrom-Schutzschalter Typ B (allstromsensitives Schutzelement)“ oder ein „Fehlerstrom-Schutzschalter Typ A mit geeigneter Abschalteinrichtung bei Gleichfehlerströmen > 6 mA“ vorgeschaltet werden.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Auswahl der Wallbox darauf, dass der DC-Fehlerstromschutz bereits in der Wallbox integriert ist. So sparen Sie gut und gerne 200 bis 300 Euro.

Neben dem Fehlerstromschutz ist auch der Überlastschutz zu beachten. Dieser wird durch einen Leitungsschutzschalter gewährleistet. Auf den Einsatz von NH- oder Schraubsicherungen ist nach DIN VDE zu verzichten.

Ein weiterer in der Norm geregelter Punkt ist der Brandschutz. Dies geschieht einerseits durch den FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter), aber auch durch die richtige Wahl des Leitungsquerschnittes und die richtige Art der Montage der Wallbox. Hier sind in jedem Fall die örtlichen Vorschriften zu beachten. Infos dazu erhalten gibt es meist direkt vom Netzbetreiber. Im Wesentlichen geht es dabei meist darum, dass in der unmittelbaren Umgebung der Wallbox keine leicht brennbaren Materialien gelagert werden dürfen. Zusätzlich wird oft die Installation einer Brandmeldeanlage empfohlen. Der VDE rät übrigens von Verlängerungskabeln, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln und Reiseadaptern ab.

Ein männlicher Elektriker mit einem gelben Helm klemmt eine Leitung im Stromkasten an.
Wie bei der Verdrahtung eines Schaltkastens gibt es auch bei der Installation einer Wallbox Vorschriften, Normen und Empfehlungen.

Empfehlungen des VDE

Der VDE empfiehlt in seiner eigens erstellten Technischen Richtlinie „Ladeinfrastruktur Elektromobilität“ (Version 4) eine regelmäßige Prüfung einer Ladeeinrichtung im privaten Bereich und schreibt diese für öffentlich zugängliche Ladestationen vor. Wie diese Prüfung auszusehen hat und wann sie durchzuführen ist, wird in dem Leitfaden übrigens nicht festgelegt: 

„Die Prüfinhalte und Prüffristen ergeben sich aus Normen, Hersteller- und Errichterhinweisen und je nach Aufstellort und Nutzungsart auch aus gesetzlichen Vorschriften (z. B. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3).“

Hinsichtlich der Bedienung empfiehlt der VDE eine möglichst einfache und intuitive Bedienung, eine gute Lesbarkeit etwaiger Anzeigen und eine gute Beleuchtung und Ausleuchtung des Ladeplatzes einschließlich der Ladestation. Im (halb-)öffentlichen Bereich kommt eine Bedienbarkeit für Links- und Rechtshänder sowie eine gute Erreichbarkeit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen hinzu.

Darüber hinaus sind im öffentlichen Bereich weitere Punkte von Bedeutung. Insbesondere der Zugang ist in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. So heißt es in der Verordnung: „Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Laden ermöglichen, ohne dass ein Vertrag mit dem jeweiligen Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Betreiber abgeschlossen werden muss“. Außerdem müssen die einzelnen Schritte des Ladevorgangs klar erkennbar sein und der Zugang über ein Authentifizierungsverfahren wie RFID, Kreditkarte, App oder Handy-SMS ermöglicht werden.

Unter Punkt 4.3 des Leitfadens finden Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur Antworten auf Fragen zur Abrechnung und Verwaltung der Ladepunkte. Es wird empfohlen, beim Betrieb einer „komplexen Infrastruktur“ auf geeignete Maßnahmen zur Überwachung, Auswertung und Abrechnung der Ladevorgänge zu achten. Grob gesagt bedeutet dies, dass darauf geachtet werden sollte, dass die Wallboxen über das Internet an ein Backend angebunden werden können. Dies geschieht in der Regel über OCPP, einen Standard zur Kommunikation von Wallboxen. Ein öffentlich betriebener Ladepunkt muss also eichrechtskonform, vernetzt und an ein Backend angebunden sein.

DIN VDE – Hilfe statt Schikane

Mit zunehmender Popularität der Elektromobilität und der damit verbundenen Installationsvolumina ist es wichtig geworden, die Installation und den Betrieb von Ladelösungen zu vereinheitlichen. Mit dem Leitfaden und den dazugehörigen Normen gibt es einen Rahmen für alle Beteiligten, so dass Abweichungen minimiert werden können.

Links:

Technischer Leitfaden „Ladeinfrastruktur Elektromobilität“ (VDE): https://www.vde.com/resource/blob/988408/87ed1f99814536d66c99797a4545ad5d/technischer-leitfaden-ladeinfrastruktur-elektromobilitaet—version-4-data.pdf

VDE Checkliste Wallbox: https://backbone.vde.com/meine-eigene-ladestation-die-checkliste/